Erst klären, dann räumen
Bevor etwas weggegeben oder entsorgt wird, sollten Erben klären, ob sie das Erbe annehmen. Für die Ausschlagung gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis. Wer vorher Nachlassgegenstände verwertet oder verkauft, kann damit unter Umständen das Erbe stillschweigend annehmen.
Dokumente sichern
Testament, Versicherungen, Kontoauszüge, Verträge, Rentenunterlagen und persönliche Erinnerungsstücke zuerst sicherstellen. Wir legen bei der Räumung alles Auffällige beiseite.
Mietvertrag
Mit dem Tod des Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. Erben und Vermieter haben besondere Kündigungsrechte – frühzeitig mit dem Vermieter sprechen spart Monatsmieten.
Räumung beauftragen
Wenn die Erben weit weg wohnen oder es emotional zu schwer ist, übernimmt eine Firma die komplette Räumung. Schlüsselübergabe genügt, Fotos und Rückmeldung gibt es per WhatsApp.
Hinweis
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Erbe helfen Nachlassgericht, Notar oder Anwalt.
Stand: 2026-11-01 · SmartService Cessay, Kitzingen