Kurz gesagt
Entrümpelung, Transport, Rückbau ohne Eingriff in zulassungspflichtige Gewerke, Trockenbau, Gebäudereinigung, Hausmeisterdienste und der Einbau genormter Baufertigteile sind nicht meisterpflichtig. Meisterpflichtig sind die Handwerke der Anlage A der Handwerksordnung – z. B. Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbauer, Maurer, Dachdecker oder Fliesenleger.
Was bedeutet das für dich als Kunde?
Für nicht meisterpflichtige Leistungen zählen Erfahrung, Sorgfalt und Ausführung nach Herstellervorgaben und Normen. Bei Leistungen, die in ein zulassungspflichtiges Handwerk fallen, muss ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb ran.
Wie wir das handhaben
Wir führen nur Arbeiten selbst aus, für die keine Meisterpflicht besteht. Alles andere vergeben wir an eingetragene Partnerbetriebe und koordinieren es für dich. So bekommst du ein Gesamtpaket – rechtssicher und aus einer Hand.
Beispiel Geländer
Die Montage eines Geländers aus genormten, geprüften Systemteilen fällt unter den Einbau genormter Baufertigteile. Die individuelle Anfertigung und das Schweißen tragender Teile gehören dagegen zum Metallbauer-Handwerk.
Hinweis
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel gibt die zuständige Handwerkskammer verbindlich Auskunft.
Stand: 2026-11-01 · SmartService Cessay, Kitzingen